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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Dr. Hermann Schädlingsbekämpfung GmbH

Stand: 18.09.2025


§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Dr. Hermann Schädlingsbekämpfung GmbH, Jacobsenweg 13-31, 13507 Berlin – nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt – und ihren Kunden.

(2) Kunde im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB).

(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(4) Gegenüber Unternehmern gilt: Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.


§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Beauftragung des Auftragnehmers kann fernmündlich (Telefon), in Textform (E-Mail, Fax) oder schriftlich erfolgen.

(2) Bei Anfragen, insbesondere per Telefon oder E-Mail, vom Auftragnehmer genannte Kosten und Preise stellen in der Regel einen unverbindlichen Kostenvoranschlag dar. Der Vertrag kommt in diesen Fällen durch die Bestätigung des Auftrags durch den Kunden und die Annahme durch den Auftragnehmer, spätestens jedoch mit Beginn der Leistungserbringung vor Ort, zustande.

(3) Förmliche, schriftliche Angebote des Auftragnehmers sind für die Dauer von 30 Kalendertagen ab Angebotsdatum verbindlich. Ein Vertrag kommt durch die fristgerechte Annahme und Rücksendung (z.B. durch Unterzeichnung) des Angebots durch den Kunden zustande.


§ 3 Art und Umfang der Leistung

(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der Schädlingsbekämpfung, der Schädlingsprävention (Monitoring), der Vogel- und Marderabwehr sowie Beratungs- und Gutachterleistungen.

(2) Wesentlicher Vertragscharakter: Alle Bekämpfungs- und Präventionsmaßnahmen werden vom Auftragnehmer als Dienstvertrag nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach dem anerkannten Stand der Technik durchgeführt. Gegenstand des Vertrages ist die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Tätigkeit, nicht die Garantie für den Eintritt eines bestimmten Erfolges.

(3) Der genaue Umfang der Leistung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung bzw. dem Angebot.


§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer freien und sicheren Zugang zu allen relevanten Bereichen zu verschaffen.

(2) Der Kunde muss den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert über alle relevanten Umstände informieren, insbesondere über die Anwesenheit von Risikogruppen (Kinder, Schwangere, Allergiker), Haustiere und betriebsinterne Sicherheitsvorschriften.

(3) Der Kunde ist für die sichere Verwahrung von Lebensmitteln, Futtermitteln und Gebrauchsgegenständen verantwortlich.

(4) Den Anweisungen des ausführenden Technikers ist unbedingt Folge zu leisten.

(5) Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungspflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß, ist der Auftragnehmer berechtigt, den daraus entstehenden Mehraufwand und eventuelle Schäden dem Kunden in Rechnung zu stellen.


§ 5 Termine, Wartezeiten und Ausfallpauschale

(1) Vereinbarte Termine sind, sofern nicht ausdrücklich als „Fixtermin“ gekennzeichnet, als ungefähre Zeitfenster zu verstehen.

(2) Termine müssen vom Kunden mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden.

(3) Bei nicht fristgerechter Absage oder bei Nichtantreffen des Kunden behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, eine Ausfallpauschale zu berechnen. Befindet sich der Techniker bereits auf der Anfahrt oder vor Ort, werden die Kosten für die Anfahrt sowie die bereits angefallene Arbeitszeit berechnet.

(4) Der Kunde trägt die durch etwaige Wartezeiten entstehenden Kosten, sofern diese vom Kunden zu vertreten sind. Wartezeiten werden wie Leistungszeiten berechnet.


§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem angenommenen Angebot. Liegt kein förmliches Angebot vor, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Zeit- und Materialaufwand. Die erste Arbeitsstunde wird voll berechnet, danach erfolgt die Abrechnung im 15-Minuten-Takt. Anfahrtskosten werden separat ausgewiesen.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Zahlungen können per Überweisung oder in bar geleistet werden. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, auf eine bestimmte Zahlungsart zu bestehen.

(4) Bei Wartungsverträgen erfolgt die Rechnungsstellung nach jedem durchgeführten Serviceeinsatz.

(5) Sofern nicht im Angebot ausdrücklich als Pauschalpreis für eine gesamte Maßnahme (inkl. aller Folgetermine) gekennzeichnet, beziehen sich angegebene Preise auf den jeweiligen einzelnen Serviceeinsatz (Termin).


§ 7 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet eine fach- und sachgerechte Ausführung der vereinbarten Dienstleistung. Bei Mängeln hat der Kunde einen Anspruch auf Nachbesserung.

(2) Für Unternehmer gilt: Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach der Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen, andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Für Verbraucher gilt: Der Kunde wird gebeten, Mängel zeitnah zu melden. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.


§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

(3) Die Haftung für Schäden, die auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten (§ 4) durch den Kunden beruhen, ist ausgeschlossen.


§ 9 Eigentum, Miete und Rückholung von Materialien

(1) Ausgebrachte Bekämpfungsmittel bleiben Eigentum des Auftragnehmers und werden fachgerecht entfernt.

(2) Gekaufte Systeme gehen erst nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Kunden über (Eigentumsvorbehalt).

(3) Gemietete oder im Rahmen eines Servicevertrages zur Verfügung gestellte Systeme bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Der Kunde ist zur pfleglichen Behandlung verpflichtet und haftet bei Beschädigung oder Verlust. Nach Vertragsende ist der Auftragnehmer zur Rückholung der Systeme berechtigt.


§ 10 Laufzeit und Kündigung von Wartungsverträgen

(1) Wartungsverträge haben die im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit.

(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Wird ein Vertrag mit fester Mindestlaufzeit vor deren Ablauf aus einem Grund beendet, den der Kunde zu vertreten hat (insbesondere bei außerordentlicher Kündigung durch den Auftragnehmer wegen Zahlungsverzugs des Kunden), so ist der Auftragnehmer berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 75 % der restlichen, bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit ausstehenden monatlichen Entgelte zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


§ 11 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO). Für Details wird auf die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers verwiesen.


§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers in Berlin.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.